Bestätigung des Nachlassvertrags der Lerch AG Bauunternehmung
Mit Entscheid vom 15. September 2026 hat das Bezirksgericht Winterthur den ordentlichen Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) der Lerch AG Bauunternehmung rechtskräftig bestätigt (vgl. SHAB-Publikation). Das Ende 2024 eingeleitete Nachlassverfahren des Winterthurer Traditionsbauunternehmens, in dessen Rahmen der Betrieb samt einem Grossteil der Belegschaft auf drei Bauunternehmen aus der Region übertragen werden konnte, findet damit einen geordneten Abschluss. STAIGER Rechtsanwälte AG begleitete das Verfahren als Sachwalterin und wurde vom Gericht als Vollzieherin des Nachlassvertrags eingesetzt. Das Sachwalter-Team bestand aus Georg J. Wohl und Dr. Daniel Hunkeler (Mandatsleiter) sowie Sergej Schenker, Kristin Arve und Reyhan Zetler (Associates Sanierungen / Insolvenz), Aleksa Stojadinovic (Associate Steuerrecht) und Rebekka Schiltknecht (Associate Arbeitsrecht).