Neuerungen im Energierecht 2021
Das geltende Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) vom 23. Dezember 2011 und die zugehörige Verordnung (CO2-Verordnung) gibt die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen und die Instrumente dazu bis Ende 2020 vor.
Weil sich die parlamentarischen Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 verzögerten, so dass ein Inkrafttreten frühestens auf 1. Januar 2022 möglich ist, beschloss das Parlament eine Teilrevision der (geltenden) CO2-Verordnung, um eine Regulierungslücke zu verhindern. Die Teilrevision tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und sieht insbesondere die folgenden Massnahmen vor:
- Verminderungsziel (für Treibhausemissionen) von 1.5 Prozent für das Jahr 2021 gegenüber 1990;
- Verlängerung der CO2-Kompensationspflicht für die Importeure von fossilen Treibstoffen bis Ende 2021;
- Verlängerung der CO2-Abgabebefreiung für Unternehmen mit Verminderungspflicht bis Ende 2021;
- Unbefristete Verlängerung des Emissionshandelssystems (EHS), vgl. dazu das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme;
- Möglichkeit zur Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von heute CHF 96 je Tonne CO2 auf CHF 120 je Tonne CO2 per 1. Januar 2022;
- Verlängerung der Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe bis Ende 2023 (diese Ergänzung findet sich im Mineralölsteuergesetz, nicht im CO2-Gesetz).
Die Totalrevision des CO2-Gesetzes wurde vom Parlament in der Schlussabstimmung vom 25. September 2020 nach fast dreijähriger Beratung verabschiedet (lesen Sie mehr). Die Referendumsfrist endet am 14. Januar 2021 und das totalrevidierte CO2-Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.