Der Erblasser, “die Schlossherrin” und das “Volk” oder wer ist legitimiert, den Erblasserwillen durchzusetzen?
Unser Mitarbeiter, RA Dr. Michael Lüdi, Fachanwalt SAV Erbrecht, setzt sich in der aktuellen Ausgabe der AJP (AJP 6/2023) mit dem Bundesgerichtsentscheid BGer 5A_90/2022, vom 11. November 2022 (und der vorgängigen kantonalen Rechtsprechung) auseinander. Er geht dabei insbesondere der Frage nach, wer legitimiert ist, um den Vollzug von erblasserischen Auflagen (und innert welcher Frist) zu verlangen. Dabei beleuchtet er auch die Anforderungen an die Bestimmtheit von erblasserischen Auflagen und die Frage, ob «Dauerauflagen» zulässig sind oder nicht.
Michael Lüdi, Der Erblasser, «die Schlossherrin» und das «Volk» oder wer ist legitimiert, den Erblasserwillen durchzusetzen?, Besprechung von BGer, 5A_90/2022, 11.11.2022 / KGer LU, 1B 21 20, 22.12.2021, in AJP 6/2023, S. 774 ff.
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