Larissa Horat08.11.2024
Nichtbekanntgabe einer Betreibung bei Zahlung vor Zustellung des Zahlungsbefehls
Ein Schuldner, der eine in Betreibung gesetzte Forderung bezahlt hat, kann die Bekanntgabe der Betreibung an Dritte nicht mit einem Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG verhindern (BGE 147 III 486, E. 3). In einem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung nun dahingehend ergänzt, dass bei dieser Ausgangslage eine Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte gleichwohl möglich ist, wenn die Zahlung an den Gläubiger zwar nach Einreichung des Betreibungsbegehrens, jedoch noch vor der Zustellung des Zahlungsbefehls geleistet wurde (BGer 5A_245/2024 vom 29. August 2024, E. 4).