FINMA erteilt die Trustee Bewilligung an STAIGERs Tochtergesellschaft Trustena GmbH
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die FINMA unserer Tochtergesellschaft, Trustena GmbH, die Trustee Bewilligung erteilt hat. Schweizweit wurden lediglich 18 Instituten eine solche Bewilligung erteilt.
Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, führt neue Aufsichtsregeln für Finanzinstitute ein. Erstmals gelten diese Regeln auch für professionelle Trustees, die bisher keiner solchen Regulierung unterlagen.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Trustees mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz die hohen organisatorischen, finanziellen und personellen Anforderungen des FINIG erfüllen.
Trustees, die bereits vor Inkrafttreten des FINIG tätig waren, und bis Ende 2022 kein Gesuch bei der FINMA eingereicht haben, dürfen ab dem 1. Januar 2023 ihre Tätigkeit nicht mehr (gewerbsmässig) ausüben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig unbewilligt tätig ist/bleibt, hat mit aufsichtsrechtlichen (Eintrag in der öffentlichen Warnliste bis hin zur Liquidation des Unternehmens) und strafrechtlichen (Busse bis CHF 250'000.--) Konsequenzen zu rechnen.
Bei Fragen zur Regulierung und Bewilligung von Trusts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.