Severine Vogel / Stefanie Meyenhofer-Peters23.11.2021
Erbrechtsreform – Gestaltungsfreiheiten und «Stolpersteine» des neuen Erbrechts
Das schweizerische Erbrecht wird modernisiert und den heutigen Lebensverhältnissen und Bedürfnissen angepasst. Ein zentrales Anliegen des revidierten Erbrechts ist die grössere Selbstbestimmung der Erblasser über ihren Nachlass. Dadurch ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten und eine grössere Flexibilität in der Nachlassplanung, welche beispielweise für Patchwork-Familien, Konkubinatspaare und Familienunternehmen äusserst interessant sind.
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