Larissa Horat26.08.2024
Achtung Fristenfalle – neue bundesgerichtliche Rechtsprechung im Fristenrecht
Das Bundesgericht hat einen bedeutenden Entscheid veröffentlicht: Die dreimonatige Klagefrist nach Art. 209 Abs. 3 ZPO beginnt ab sofort am Tag der Zustellung der Klagebewilligung zu laufen, und nicht erst am Folgetag. Dies müsste im Übrigen für alle Monatsfristen gelten. Mit diesem wegweisenden Urteil (BGer 5A_691/2023 vom 13. August 2024; zur Publikation vorgesehen) hat das Gericht seine Rechtsprechung in diesem Bereich konkretisiert.